einzelne Fächer
Vorgaben
Auf eidgenössischer Ebene machen die Maturitätsanerkennungs-Verordnung MAV und der Rahmenlehrplan die Vorgaben für die Fächer an den Gymnasien. Der Kanton Uri regelt mit dem Reglement über die Maturitätsprüfungen (MPR) und dem Promotionsreglement die rechtlichen Bestimmungen zu den Fächern. In den Lehrplänen der Fachschaften werden die Inhalte ausführlich definiert und auf dieser Seite kurz beschrieben.