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Rechtsgrundlagen

Gesetzlicher Rahmen

Mit dem Schulgesetz gibt die Bevölkerung des Kantons Uri den Rahmen für die Bildung ihrer Schülerinnen und Schüler vor und legitimiert in Art. 5 die Existenz einer eigenen Mittelschule. Diese wird mit der vom Landrat beschlossenen Mittelschulverordnung genauer umschrieben. Der Erziehungsrat und der Mittelschulrat achten auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.



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