Prüfungen / Promotion
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Die Prüfungen in den einzelnen Fächern dienen zur Standortbestimmung. Ihre Resultate bilden aber auch die Grundlage für den Aufstieg in die nächsthöhere Klasse. Kriterien hierfür sind insbesondere die doppelte Kompensation von ungenügenden Zeugnisnoten sowie die minimal zu erreichende Summe 19 in den fünf am tiefsten bewerteten Fächer (Promotionsreglement Art. 11).